Die Buchhaltung ist keine lästige Pflichtaufgabe. Eine gut organisierte Buchhaltung kann der Unternehmensleitung jederzeit den Spiegel vorhalten und Auskunft über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und über den Umfang der liquiden Mittel geben. Am Ende des Wirtschaftsjahres wird der Jahresabschluss anhand der aktuell geführten Buchhaltung erstellt. Wer sich im Laufe des Jahres mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und den Planungsrechnungen auseinandersetzt, kann rechtzeitig Einfluss auf die Gestaltung des Jahresabschlusses nehmen.
Der Siegeszug des Computers und des Internets vereinfacht die Arbeitsabläufe in der Buchhaltung. Man begegnet den Schlagwörtern „Digitale Buchführung“, „Buchhaltung online“, „Unternehmen online“ oder „OneClick“, die letztlich alle das Gleiche meinen.
Doch was bedeutet die digitale Buchführung in der Praxis? Viel Arbeitserleichterung und Zeitgewinn sowohl im Unternehmen als auch im Steuerbüro: Das Vorsortieren der Belege entfällt. Der Pendelordner gehört der Vergangenheit an. Aufwendige Fahrten in die Steuerkanzlei zum Bringen und Holen der Buchhaltungsunterlagen fallen weg.
Wie funktioniert die digitale Buchführung? Alle Belege werden im Dateiformat an das Steuerbüro geschickt. Belege, die nur in Papierform vorliegen, müssen vorher eingescannt werden. Die Belege werden in der Kanzlei mit OCR-Software gelesen, gebucht und in ein revisionssicheres Archiv abgelegt. Die elektronische Abfrage Ihrer Kontobewegungen erlaubt die Verknüpfung mit den gebuchten Belegen. So können in Zukunft die Belege nach unterschiedlichen Kriterien wie Betrag, Datum, Anlass schnell und ohne viel Aufwand gefunden werden.
Das Vorhandensein der Belege im Dateiformat in Verbindung mit der digitalen Buchhaltung sichert eine hohe Transparenz. Es können schnell zusätzliche Informationen erhalten, die aktuelle Liste offener Posten abrufen. Tagesaktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) können für Unternehmensentscheidungen zur Verfügung gestellt werden.
Unsere Experten für Buchhaltung richten ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Offene-Posten-Buchhaltung ein. Der Vorteil der Offenen-Posten-Buchhaltung ist, dass Sie jederzeit einen Überblick zu den aktuellen offenen Forderungen, also den Außenständen des Unternehmens haben und sie rechtzeitig Liquiditätsengpässe erkennen. So können Unternehmenskrisen, deren Ursache oft ein schleppender Zahlungseingang ist, vermieden werden. Die Offene-Posten-Buchhaltung unterstützt Ihre Bemühungen eines effektiven Mahnwesens.
Mit der Übernahme Ihrer Buchhaltung wird gewöhnlich auch die Lohnbuchhaltung unserer Steuerkanzlei anvertraut. Die korrekte und pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung erfordert ein besonderes Augenmerk sowie umfangreiche Kenntnisse im Steuerecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und zu den Lohnsteuerrichtlinien.
Der Baulohn ist die Königsdisziplin in der Lohnbuchhaltung. Unzählige Besonderheiten und Tarifbestimmungen bei den einzelnen Gewerken des Baugewerbes und Baunebengewerbes müssen bei der fachgerechten Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Der Baulohn beinhaltet eine Reihe zusätzlicher Vergütungsbestandteile wie zusätzliches Urlaubsgeld, Saisonkurzarbeitergeld, Zuschuss Wintergeld.
Ebenso erhalten Sie in unserer Steuerkanzlei Rat und Hilfe zur betrieblichen Altersvorsorge, zur Nettolohnoptimierung und zu den Möglichkeiten steuerlich geförderter Lohnzusatzleistungen.